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Pfalz-aktiv,
Touristik, Event & Training Team
Inhaber: Lothar Bussmann

Verkaufsleitung: Tanja Greulich

Christian Martschius
Joachim Rheinfrank Thomas Weber

Andrea Erbelding Gerd Wick Bodo Bruckhaus
Anschrift der selbständigen Zweigstelle:
In den Almen 3, 67098 Bad Dürkheim
Tel. 06322- 620667 oder - 66471 Fax - 1225
E-mail: pfalzaktiv@aol.com
Anschrift der Hauptgeschäftsstelle:
Lothar Bussmann - Schneidmühlstr. 26 - 69207 Sandhausen
Steuer Nummer 32058-39660 / Ust.ID.: 156651461
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Incentive,
Betriebsausflug, Training
1. Vertragsabschluß
und Leistungsänderungen - Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der
Reisebestätigung/Rechnung von Pfalz-aktiv zustande. Der Umfang der
vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung.
Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden
und nicht von Pfalz-aktiv wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit diese nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des
Vertrages nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner ist dabei unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Sollten die Vertragsleistungen für einen Dritten
erbracht werden, entstehen vertragliche Leistungen nur gegenüber dem
Pfalz-aktiv Vertriebspartner. Pfalz-aktiv hat von evtl. anfallenden
Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art vom Kunden freigestellt
zu werden.
2. Zahlung - Der Kunde verpflichtet sich, bis 10 Tage nach Erhalt
der Rechnung/ Bestätigung, und falls erforderlich, der Aushändigung des
Reisesicherungsscheines nach §651k, Abs.3, BGB, eine Vorauszahlung in Höhe
von 50% der zu erwartenden Gesamtkosten als Anzahlung zu leisten. Die
Restzahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Endrechnung fällig.
3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen - Beim Rücktritt des Kunden vom
Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen von den voraussichtlichen
Gesamtkosten fällig:
- die Bereitstellungskosten in Höhe von 30% / - bis 30 Tage vor
Leistungsbeginn 50%
- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 70% / - danach 90% oder bei Nichtantritt
der volle Reisepreis;
Als Leistungsbeginn gilt der Tag, an dem Pfalz-aktiv zur Erbringung der
Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu
erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei
Umbuchung der Veranstaltung, soweit deren Durchführung überhaupt möglich
ist, verlangen wir Ersatz für entstandene Mehrkosten. Geringfügige
Umbuchungswünsche werden als Bearbeitungsgebühren pauschal mit € 50,-
in Rechnung gestellt. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann mit unserer
Einwilligung die Leistung durch einen Dritten wahrgenommen werden. Nimmt
der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so behalten wir den
Anspruch auf den Preis. Wir empfehlen den Abschluss einer
Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Leistungen - Pfalz-aktiv haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz
wegen vertraglicher Ansprüche bis insgesamt der Höhe des dreifachen
Reisepreises, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Leistung
wird grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch genommen. Der Kunde
verpflichtet sich, den Haftungsausschluss auch mit den einzelnen
Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Wir haften nicht
für Leistungsstörungen, die als Fremdleistung lediglich von uns vermittelt
werden. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt,
berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch.
5. Rücktritt durch Pfalz-aktiv - Bis 10 Tage vor Durchführungsbeginn kann
Pfalz-aktiv vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wenn die Erfüllung des Vertrages
unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Wir
kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der
Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in
einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Vertragsauflösung notwendig wird. Ist ein Teilnehmer an Anforderungen einer
Unternehmung aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder
körperlichen Voraussetzungen nicht gewachsen, gilt gleiches - wir behalten
den Anspruch auf den Preis.
6. Verkauf und Verleih von Ausrüstung, Benutzung von Anlagen - Soweit
Pfalz-aktiv Ausrüstung oder Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt
diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung unser Eigentum. Beim Verleih
hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung ein
zu stehen, ebenso bei mutwilliger Zerstörung.
7. Direktgeschäfte - Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum.
Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren, nicht die
Leistungen zu kopieren und nicht ohne unsere Zustimmung in direkte
Geschäftsbeziehung zu unseren Vertragspartnern zu treten.
8. Ausschluss von Ansprüchen - Alle Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb von vier
Wochen nach Beendigung der Vertragsleistung schriftlich geltend zu machen.
9. Gesetzliche und Gesundheitsvorschriften - Für die Einhaltung der
Vorschriften ist der Kunde verantwortlich.
10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln - Ist oder wird die eine
Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Pfalz-aktiv ist
vielmehr berechtigt, die unwirksamen Bestimmungen durch diejenige zulässige
Regelung zu ersetzen, die den Zweck am weitestgehensten erreicht.
Der Kunde kann Pfalz-aktiv nur an dessen
Sitz verklagen. Stand Januar 2004;
Pfalz-aktiv, Inhaber: L. Bussmann, In den Almen 3, 67098 Bad Dürkheim.
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