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Touristik, Incentive,
Event & Training |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Incentive, Betriebsausflug, Training 1. Vertragsabschluß und Leistungsänderungen - Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung/Rechnung von Pfalz-aktiv zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht von Pfalz-aktiv wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner ist dabei unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollten die Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden, entstehen vertragliche Leistungen nur gegenüber dem Pfalz-aktiv Vertriebspartner. Pfalz-aktiv hat von evtl. anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art vom Kunden freigestellt zu werden. 2. Zahlung - Der Kunde verpflichtet sich, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung/ Bestätigung, und falls erforderlich, der Aushändigung des Reisesicherungsscheines nach §651k, Abs.3, BGB, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Gesamtkosten als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Endrechnung fällig. 3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen - Beim Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen von den voraussichtlichen Gesamtkosten fällig: 4. Leistungen - Pfalz-aktiv haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vertraglicher Ansprüche bis insgesamt der Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Leistung wird grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch genommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Haftungsausschluss auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistung lediglich von uns vermittelt werden. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt, berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. 5. Rücktritt durch Pfalz-aktiv - Bis 10 Tage vor Durchführungsbeginn kann Pfalz-aktiv vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragsauflösung notwendig wird. Ist ein Teilnehmer an Anforderungen einer Unternehmung aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder körperlichen Voraussetzungen nicht gewachsen, gilt gleiches - wir behalten den Anspruch auf den Preis. 6. Verkauf und Verleih von Ausrüstung, Benutzung von Anlagen - Soweit Pfalz-aktiv Ausrüstung oder Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung unser Eigentum. Beim Verleih hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung ein zu stehen, ebenso bei mutwilliger Zerstörung. 7. Direktgeschäfte - Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren, nicht die Leistungen zu kopieren und nicht ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu unseren Vertragspartnern zu treten. 8. Ausschluss von Ansprüchen - Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Vertragsleistung schriftlich geltend zu machen. 9. Gesetzliche und Gesundheitsvorschriften - Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Kunde verantwortlich. 10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln - Ist oder wird die eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Pfalz-aktiv ist vielmehr berechtigt, die unwirksamen Bestimmungen durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck am weitestgehensten erreicht. Der Kunde kann Pfalz-aktiv nur an dessen Sitz verklagen. Stand Januar 2004; |
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